ich freue mich, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben. Auf dieser Webseite möchte ich Sie über mein Behandlungsangebot sowie die Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis informieren.
Gerne können Sie mich für ein Erstgespräch kontaktieren.
Für die Anmeldung zum Erstgespräch steht Ihnen das Sekretariat telefonisch zur Verfügung:
Telefon: 0711/99 79 49 11
Erreichbar von Montag bis Freitag:
09:00- 11:00 Uhr
14:00- 17:00 Uhr
Sie erreichen mich in der Praxis unter:
Telefon: 0711/99 79 49 11
Fax: 0711/22 62 45 4
E-Mail: info@praxis-chmitorz.de
Die Terminvergabe erfolgt nach individueller Vereinbarung. Eine kurzfristige Terminvergabe sowie Behandlungstermine nach 17 Uhr sind möglich.
Die Verhaltenstherapie gilt als das Psychotherapieverfahren mit dem breitesten Anwendungsspektrum. Die Wirksamkeit zur Behandlung psychischer Erkrankungen ist in zahlreichen Studien empirisch untersucht.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass die Psyche und das Verhalten durch die Erfahrungen geprägt sind, die man im Laufe des Lebens macht. Aus diesen Erfahrungen entwickeln sich Gedanken und Überzeugungen darüber, wie man am besten mit sich selbst und der Umwelt umgeht. Die Verhaltenstherapie betont dabei, dass viele der psychischen Eigenschaften, Verhaltensmuster und Fähigkeiten eines Menschen erlernt sind. Belastende Erfahrungen können auch zusammen mit erblich bedingten Faktoren unterschiedlich stark Stress auslösen. Sind die Belastungen zu groß oder dauern sie zu lange an, können daraus psychische Erkrankungen entstehen.
Ähnlich wie in anderen psychotherapeutischen Verfahren ist es auch in der Verhaltenstherapie bedeutsam, wie Sie Ihre zwischenmenschlichen Beziehungen gestalten und wie Sie mit Konflikten umgehen.
Zu Beginn der Therapie werden zunächst die aktuellen Belastungsfaktoren und individuell berichteten Symptome genauer betrachtet und auf Basis wissenschaftlicher Erklärungsmodelle eingeordnet. Im weiteren Verlauf werden Denkmuster betrachtet und gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten überlegt, wie diese geändert werden können. Dabei geht es darum, die individuellen Annahmen über das, was passieren könnte, zu hinterfragen und neue Wege auszuloten.
Die Verhaltenstherapie erfordert dabei eine aktive Mitarbeit. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie zwischen den Therapiestunden neue Verhaltensweisen ausprobieren und erlernte Fertigkeiten eigenständig üben. In der verhaltenstherapeutischen Behandlung werden Sie zudem dabei unterstützt, besser zu verstehen, wie Sie Ihre Beziehungen gestalten und es wird gemeinsam überlegt, wie Sie Ihr Verhalten so ändern können, dass Sie besser zurechtkommen und weniger leiden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Patient*inneninformation der Bundespsychotherapeutenkammer (Praxis-Info Psychotherapierichtlinie (bptk.de))
Quellen:
Das Behandlungsspektrum in meiner Praxis umfasst Diagnostik und psychologische Psychotherapie bei allen psychiatrisch/psychotherapeutischen Diagnosen, ausgenommen floride Psychosen, bipolare Erkrankungen und akute Suchterkrankungen.
Meine Schwerpunkte liegen in der Behandlung von:
Erstgespräch
Nach erfolgter Kontaktaufnahme findet zunächst ein Erstgespräch statt, bei welchem wie über Ihre Anliegen sprechen und eine erste Einschätzung des Behandlungsbedarfs erfolgt.
Probatorik
Die anschließende probatorische Phase dient der ausführlichen Diagnostik sowie Erhebung einer biografischen Anamnese. Für Sie als Patientin bzw. Patienten dient die probatorische Phase insbesondere dazu, zu prüfen, ob Sie sich eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis vorstellen können. Die Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung bei der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe erfolgt in der Regel am Ende der Probatorik.
Psychotherapeutische Behandlung
Im Anschluss an die Probatorik beginnt die psychotherapeutische Behandlung.
Eine Kurzzeittherapie dauert in der Regel zwischen 15 bis 25 Stunden; eine Langzeittherapie dauert in der Regel zwischen 45 bis 60 Stunden.
Die Behandlung erfolgt zu Beginn in der Regel in einwöchigem Abstand. Im letzten Drittel der Behandlung vergrößern sich die Abstände zwischen den Therapiestunden in der Regel.
Als Privatpatientin bzw. Privatpatient ist eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag im Regelfall ganz oder teilweise möglich. Alternativ sind Sie als Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler willkommen.
Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) (GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf (bptk.de). Zu Beginn und am Ende der Therapie kommen weitere Gebühren hinzu für Leistungen im Rahmen der Diagnostik, Arztbriefe, etc. – diese finden Sie ebenfalls in der GOP aufgelistet.
Private Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, je nach individuellen Versicherungs- und Vertragsbedingungen. Es können Eigenanteile vorgesehen sein. Bitte klären Sie im Vorfeld in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und was beim Antragsprozess zu beachten ist.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt in der Regel (zumindest anteilig) die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Ein Eigenanteil kann erforderlich sein. Bitte nehmen Sie zur Beantragung Kontakt mit der Beihilfe auf.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich keine Abrechnungsvereinbarung mit der kassenärztlichen Vereinigung habe, kann ich leider keine psychotherapeutische Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse anbieten. Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung können in meiner Praxis als Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler behandelt werden.
Selbstzahlende
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Therapiestunden selbst bezahlen. Sie haben hier den Vorteil der absoluten Diskretion, da in diesem Fall die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse entfällt.
Je nach Beschäftigungsverhältnis oder Beruf, z.B. einer zukünftigen Verbeamtung, können sich bei einer aktenkundigen, das heißt bei der Krankenkasse vermerkten, psychotherapeutischen Behandlung diskriminierende Umstände ergeben. Ähnliches kann für Gesundheitsprüfungen im Rahmen von Versicherungsverträgen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung o.ä.) gelten.
Die Krankenkassen bzw. die Beihilfe übernehmen nur die Kosten für Sitzungen, die stattgefunden haben. Die Termine in meiner Praxis werden für Sie persönlich verbindlich freigehalten. Leider ist es in der Regel nicht möglich, den Platz kurzfristig zu besetzen.
Absagen für Einzeltermine müssen daher mindestens zwei Tage (48 Stunden) vorher erfolgen. Bei Absagen nach dieser Frist wird die Sitzung, wenn sie nicht anderweitig belegt werden kann, Ihnen privat in Höhe des Honorars für die Einzelsitzung in Rechnung gestellt.
Die Ausfallregelung ist unabhängig vom Grund, sie gilt auch bei Krankheit (ähnlich einer Eintrittskarte, die auch nicht erstattet wird, wenn Sie kurzfristig verhindert sind).